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   OVG Saarland, 07.06.2019 - 2 A 194/18   

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OVG Saarland, 07.06.2019 - 2 A 194/18 (https://dejure.org/2019,16155)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07.06.2019 - 2 A 194/18 (https://dejure.org/2019,16155)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07. Juni 2019 - 2 A 194/18 (https://dejure.org/2019,16155)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    ABSCHIEBUNGSVERBOT; ARMENIEN; BEHANDLUNGSMÖGLICHKEITEN; BERUFUNGSZULASSUNG; GESUNDHEITSVERSORGUNG; GRUNDSÄTZLICHE BEDEUTUNG; KRANKHEIT; RECH...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 ; AufenthG § 60 Abs. 7
    ABSCHIEBUNGSVERBOT; ARMENIEN; BEHANDLUNGSMÖGLICHKEITEN; BERUFUNGSZULASSUNG; GESUNDHEITSVERSORGUNG; GRUNDSÄTZLICHE BEDEUTUNG; KRANKHEIT; RECHTLICHES GEHÖR; Antrag auf Zulassung der Berufung (rechtliches Gehör)

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Asylverfahren; Gerichtliche Kenntnisnahme des für die Entscheidung wesentlichen Vorbringens eines Beteiligten; Nachweis des Verbots einer Rückführung nach Armenien wegen des individuellen Gesundheitszustands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Saarland, 27.09.2018 - 2 A 729/17

    Baugenehmigung für Bordell: Anwendung der Versammlungsstättenverordnung;

    Auszug aus OVG Saarland, 07.06.2019 - 2 A 194/18
    Soweit die Kläger schließlich Hinweispflichten des Gerichts nach § 139 ZPO ansprechen, bleibt festzuhalten, dass das Verwaltungsgericht zum einen den Beteiligten nicht vorab mitteilen muss, auf welche Gesichtspunkte es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt,(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2018 - 2 A 729/17 -, Leitsatzübersicht/"Spruchpraxis" für das 2. Halbjahr 2018 auf der Homepage des Gerichts, dort Seite 57 Leitsatz Nr. 65) und dass sich ihm eine weitere Beweiserhebung nach dem Akteninhalt nicht zwingend aufdrängen musste.
  • OVG Saarland, 02.05.2019 - 2 A 184/19

    Asylverfahren Somalia - Subsidiärer Schutz und Rückkehr nach Mogadischu

    Auszug aus OVG Saarland, 07.06.2019 - 2 A 194/18
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(vgl. zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2019 - 2 A 184/19 -, m.w.N.) Diese Anforderungen sind hier offensichtlich weder hinsichtlich des Darlegungserfordernisses noch inhaltlich erfüllt.
  • OVG Saarland, 03.06.2019 - 2 A 162/19

    (Keine) Möglichkeit der generellen Klärung der Frage im Berufungsverfahren, ob in

    Auszug aus OVG Saarland, 07.06.2019 - 2 A 194/18
    Die dem § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO zugrundeliegende Frage einer Ergebnisrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung stellt daher im asylrechtlichen Zulassungsverfahren kein Kriterium dar.(Vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.6.2019 - 2 A 157/19, 2 A 161/19, 2 A 162/19, 2 A 173/19 und 2 A 179/19 -, alle zu Zulassungsbegehren der Beklagten im Zusammenhang mit Sekundärmigration/Bulgarien).
  • OVG Saarland, 03.06.2019 - 2 A 179/19

    (Keine) Möglichkeit der generellen Klärung der Frage im Berufungsverfahren, ob in

    Auszug aus OVG Saarland, 07.06.2019 - 2 A 194/18
    Die dem § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO zugrundeliegende Frage einer Ergebnisrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung stellt daher im asylrechtlichen Zulassungsverfahren kein Kriterium dar.(Vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.6.2019 - 2 A 157/19, 2 A 161/19, 2 A 162/19, 2 A 173/19 und 2 A 179/19 -, alle zu Zulassungsbegehren der Beklagten im Zusammenhang mit Sekundärmigration/Bulgarien).
  • OVG Saarland, 03.06.2019 - 2 A 173/19

    (Keine) Möglichkeit der generellen Klärung der Frage im Berufungsverfahren, ob in

    Auszug aus OVG Saarland, 07.06.2019 - 2 A 194/18
    Die dem § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO zugrundeliegende Frage einer Ergebnisrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung stellt daher im asylrechtlichen Zulassungsverfahren kein Kriterium dar.(Vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.6.2019 - 2 A 157/19, 2 A 161/19, 2 A 162/19, 2 A 173/19 und 2 A 179/19 -, alle zu Zulassungsbegehren der Beklagten im Zusammenhang mit Sekundärmigration/Bulgarien).
  • OVG Saarland, 03.06.2019 - 2 A 157/19

    Keine Zulassung der Berufung wegen Grundsätzlichkeit der Frage, ob in Bulgarien

    Auszug aus OVG Saarland, 07.06.2019 - 2 A 194/18
    Die dem § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO zugrundeliegende Frage einer Ergebnisrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung stellt daher im asylrechtlichen Zulassungsverfahren kein Kriterium dar.(Vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.6.2019 - 2 A 157/19, 2 A 161/19, 2 A 162/19, 2 A 173/19 und 2 A 179/19 -, alle zu Zulassungsbegehren der Beklagten im Zusammenhang mit Sekundärmigration/Bulgarien).
  • OVG Saarland, 29.10.2018 - 2 A 307/18

    Gehörsrüge im Asylverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 07.06.2019 - 2 A 194/18
    Soweit sich die Kläger damit im Ergebnis gegen die Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils wenden, verkennen sie, dass zum einen bezogen auf den § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG das Prozessrecht auf rechtliches Gehör nicht gewährleistet, dass die angegriffene Entscheidung frei von materiellen Rechtsfehlern ergeht und daher keine Möglichkeit eröffnet, auf diesem Wege eine nach Ansicht des unterlegenen Beteiligten inhaltlich falsche Bewertung seines Sachvorbringens zum Gegenstand einer berufungsgerichtlichen Neubeurteilung zu machen.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.10.2018 - 2 A 307/18 - Leitsatzübersicht/"Spruchpraxis" für das 2. Halbjahr 2018 auf der Homepage des Gerichts, dort Seite 12, Leitsatz Nr. 5, st. Rspr., wonach die Frage, ob die grundsätzlich dem Verwaltungsgericht obliegende rechtliche Würdigung des Sachvortrags eines Asylbewerbers oder einer Asylbewerberin im Einzelfall im Ergebnis richtig ist oder nicht, allein das materielle Recht.) Ob das Gericht dem tatsächlichen Vorbringen die richtige Bedeutung beigemessen und die zutreffenden Folgerungen daraus gezogen hat, ist keine Frage des rechtlichen Gehörs.
  • OVG Saarland, 03.06.2019 - 2 A 161/19

    (Keine) Möglichkeit der generellen Klärung der Frage im Berufungsverfahren, ob in

    Auszug aus OVG Saarland, 07.06.2019 - 2 A 194/18
    Die dem § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO zugrundeliegende Frage einer Ergebnisrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung stellt daher im asylrechtlichen Zulassungsverfahren kein Kriterium dar.(Vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.6.2019 - 2 A 157/19, 2 A 161/19, 2 A 162/19, 2 A 173/19 und 2 A 179/19 -, alle zu Zulassungsbegehren der Beklagten im Zusammenhang mit Sekundärmigration/Bulgarien).
  • OVG Saarland, 05.04.2018 - 2 A 133/18

    Abschiebungsverbot, Anerkannte, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung,

    Auszug aus OVG Saarland, 07.06.2019 - 2 A 194/18
    Dies rechtfertigt keine Zulassung des Rechtsmittels wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG).(vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.3.2018 - 2 A 113/18 -, vom 4.4.2018 - 2 A 123/18 - und vom 5.4.2018 - 2 A 133/18 - (alle Bulgarien), vom 4.4.2018 - 2 A 93/18 und 2 A 95/18 - sowie vom 5.4.2018 - 2 A 128/18 - (alle Rumänien), vom 16.4.2018 - 2 A 59/18 - (Griechenland)).
  • OVG Saarland, 23.11.2018 - 2 A 117/18

    Gehörsrüge im Asylverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 07.06.2019 - 2 A 194/18
    Eine Verletzung des Gehörsgebots (Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 108 Abs. 2, 138 Nr. 3 VwGO, 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG) kann nur angenommen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches, für die Entscheidung wesentliches Vorbringen eines Beteiligten vom Gericht entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wurde oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.11.2018 - 2 A 117/18 -, FA (Beilage zu Fachanwalt Arbeitsrecht) 2019, 24, Leitsatzübersicht/"Spruchpraxis" für das 2. Halbjahr 2018 auf der Homepage des Gerichts, dort Seite 14, Leitsatz Nr. 9, bei juris ) Dies kann im konkreten Fall nicht ansatzweise angenommen werden.
  • OVG Saarland, 17.10.2022 - 2 A 212/22

    Rücknahme der Flüchtlingsanerkennung

    Eine solche Hinweispflicht besteht unter dem Aspekt einer Gehörsverletzung wegen einer unzulässigen Überraschungsentscheidung allenfalls dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen brauchte (vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.4.2020 - 2 A 150/19 -, vom 7.6.2019 - 2 A 194/18 - und vom 27.9.2018 - 2 A 729/17 -, alle bei Juris Juris).(Rn.16).

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.6.2019 - 2 A 194/18 - und vom 27.9.2018 - 2 A 729/17 -, beide bei Juris].

  • OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 210/19

    (Beurteilung des Gebietscharakters der ein Vorhabengrundstück prägenden

    Soweit die Beklagte rügt, dass sich das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Ortsbesichtigung "einen eigenen Standpunkt gebildet" hat, ist zu ergänzen, dass ein Gericht grundsätzlich nicht gehalten ist, den Beteiligten vorab mitzuteilen, auf welche Gesichtspunkte es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.6.2019 - 2 A 194/18 -, Nr. 74 der Leitsatzübersicht 1/2019 auf der Homepage des Gerichts (Aktuelle Meldungen/Spruchpraxis)) Hinsichtlich der Begründung genügt die Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesen sind.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.5.2019 - 1 A 154/19 -, Nr. 73 der Leitsatzübersicht 1/2019 auf der Homepage des Gerichts (Aktuelle Meldungen/Spruchpraxis)).
  • OVG Saarland, 09.10.2019 - 2 A 352/18

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Anspruch auf rechtliches Gehör;

    Vor allem mit Blick darauf erscheint es schon befremdlich, wenn sie nun eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung eines ausreichenden rechtlichen Gehörs vor Gericht reklamieren.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.6.2019 - 2 A 194/18 -, Leitsatz Nr. 18 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 20).
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